Früher betrieb die indische Hochkommission von Indien alle ihre konsularischen Dienste wie Visabearbeitung, Passdienste, Beglaubigungen, medizinische Dienste, konsularische Eheschließungen und andere NRI-Dienste unter dem Domainnamen cgiXXXX, wobei cgi „Generalkonsulat von Indien“ und „xxxx“ bedeutet Name des Landes, also bedeutet cgiberlin.com Generalkonsulat von Indien in Berlin. In ähnlicher Weise wurde cgidubai.com für die Bereitstellung von Generalkonsuldiensten in Dubai genutzt.
Aber schließlich wurden alle Websites auf die offizielle Domain gov.in migriert.
Daher wurde CGIdubai.com dauerhaft nach verschoben cgidubai.gov.in.
Für alle mit dem Visum verbundenen Dienstleistungen kontaktieren Sie unbedingt die oben genannte Website. Eine wichtige Ankündigung war
- Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate hat gerade eine Regelung zur Befreiung von der Geldbuße für alle ausländischen Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate angekündigt, deren Visum entweder vor dem 1. März 2020 abgelaufen ist oder deren Aufenthalt im Land zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht legalisiert wurde. Gemäß der Befreiungsregelung, die bis zum 17. August 2020 gilt, kann ihnen die Ausreise aus dem Land gestattet werden, ohne dass für diesen Zeitraum eine Geldstrafe gezahlt werden muss. Alle derartigen Fälle indischer Staatsangehöriger müssen von den zuständigen Behörden der VAE genehmigt und über die indische Botschaft in Abu Dhabi (für Personen mit Wohnsitz im Emirat Abu Dhabi/Visa, die von Abu Dhabi ausgestellt werden) und über das indische Generalkonsulat koordiniert werden in Dubai (für Personen mit Wohnsitz oder ausgestelltem Visum in Dubai und den nördlichen Emiraten Sharjah, Fujairah, Ras Al Khaimah, Umm Al Quwain und Ajman).
- Dementsprechend wird allen indischen Staatsangehörigen, deren Visum vor dem 1. März 2020 abgelaufen ist, empfohlen, die Möglichkeit zu nutzen, das Land bis zum 17. August 2020 ohne Zahlung einer Geldstrafe zu verlassen. Dazu müssen die betroffenen Personen einen Antrag stellen (Format beigefügt). ), einschließlich Angaben zu ihrem Reisepass, lokaler Kontakt-/Handynummer, E-Mail-Adresse, Visumkopie usw. mit Belegen an [E-Mail geschützt] (für Abu Dhabi-Fälle) und [E-Mail geschützt] (für Fälle in Dubai und den nördlichen Emiraten). Der Versand sollte mindestens 7 Werktage vor dem geplanten Reisetermin nach Indien erfolgen.
- Wenn Personen nicht in der Lage sind, Dokumente zu scannen oder per E-Mail zu versenden, wird ihnen empfohlen, ihre Anträge im (beigefügten) Format in die dafür vorgesehenen Briefkästen vor der Botschaft/dem Konsulat zu werfen. Eine Kopie des Reisepasses (erste, letzte Seite und Visumseite) sowie der Telefonnummer usw. sind erforderlich. Im Falle eines Besuchsvisums sollte zusätzlich eine Kopie des Visums beigefügt werden.
- Jeder indische Staatsangehörige, der von dieser Möglichkeit der Befreiung von der Visumsstrafe Gebrauch machen möchte, sollte außerdem sicherstellen, dass er im Besitz eines gültigen Reisedokuments für die Einreise nach Indien (Reisepass) ist. Falls Sie keinen Reisepass besitzen, können Sie sich vor der Beantragung der Befreiung von der Visumsstrafe an die indische Botschaft in Abu Dhabi oder das indische Konsulat in Dubai wenden, um gegebenenfalls einen Reisepass bzw. eine Notfallbescheinigung auszustellen. Es ist zu beachten, dass der Reisepass nach der Ausstellung des EC automatisch im System storniert wird und nicht mehr verwendet werden kann. Eine Person, die mit einem Notfallzertifikat reist, muss erst bei ihrer Ankunft in Indien einen neuen Reisepass beantragen.
- Die indische Botschaft in Abu Dhabi/das indische Generalkonsulat in Dubai stellt sicher, dass diese Anträge so schnell wie möglich an die zuständigen Behörden der VAE zur Bearbeitung weitergeleitet werden, und informiert die betroffenen Personen per Telefon/E-Mail, sobald ihr Antrag auf Befreiung/Visumstrafen vorliegt von den Behörden der VAE genehmigt werden (wofür sie mindestens 5 Arbeitstage benötigen), danach sollten sie das Land so früh wie möglich verlassen.
- Bitte beachten Sie, dass Menschenansammlungen vor der Botschaft oder dem Konsulat strikt zu vermeiden sind, insbesondere in diesen Covid-Zeiten. Koordinierte Bemühungen aller Beteiligten werden dieses Programm zum Erfolg führen.
- Wir appellieren hiermit an alle Gemeinschaftsorganisationen und -verbände, diese Botschaft auch an alle indischen Staatsangehörigen in dieser Situation zu verbreiten und diesen Menschen auch mit den erforderlichen Unterlagen zu helfen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Sie werden außerdem gebeten, sich mit der Botschaft in Abu Dhabi oder dem Konsulat in Dubai in Verbindung zu setzen, um Anträge auf Befreiung schnell bearbeiten zu können und auf die Bedürfnisse derart notleidender Menschen einzugehen.
Antrag auf Befreiung von der Visumsstrafe
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https://blinkvisa.com/visa/dubai-tourist-visa
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